
Sie verwalten Ihre Immobilie selber…
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG können auch Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden. Voraussetzung: maximal 8 Sondereigentumsrechte und weniger als 1/3 der Wohnungseigentümer verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
… benötigen aber Hilfe bei der Abrechnung,
Sie kennen sich rund um Ihre Immobilie gut aus. Reparaturen und Wartung beauftragen Sie selber. Auch sonst kümmern Sie sich um alle Belange rund um Ihr Haus. Aber die rechtssichere Abrechnung auch gegenüber Mieter bereitet Ihnen Sorgen.
dann sind Sie hier richtig!
Dann lagern Sie die nur die reine Abrechnung Ihrer Immobilie auf mich aus. Sowie Ihnen alle Belege Ihrer Abrechnungsperiode vorliegen, übergeben Sie mir alle Unterlagen und ich erstelle für Ihr Haus die Abrechnung mit Kostenverteilung nach WEG-Recht.
Ich erstelle Ihre rechtssichere Abrechnung.
Insbesondere bei kleinen Objekten wie Zwei- und Dreifamilienhäuser ist das eine kostengünstige Alternative zur WEG-Verwaltung durch einen zertifizierten WEG-Verwalter.
